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nach außen künstlerisch formen ließ. «Der Römer […] formte nicht nur Stein und Erz, sondern auch das ganze große Gemeinwesen der Menschen nach seinem Geiste um.»[1] «Das republikanische Rom ist nichts anderes als die menschliche Weisheit, die die alte Priesterweisheit ablöst.»[2] Hier ist es jetzt die menschliche Klugheit, die das Verhältnis von Mensch zu Mensch regelt; es ist die Geburtsstunde der Jurisprudenz. Diese ist rein auf das Persönlichkeitsempfinden, auf das in der Verstandesseele sich offenbarende Ich aufgebaut. Das Rechtsempfinden erwacht, und aus diesem entstehen Rechtsbegriffe, die das Prinzip der Gleichheit achten und sich im allgemein gültigen Gesetz niederschlagen. Das Recht bezieht sich vorrangig auf die Gegenstände der diesseitigen Welt und so auch auf die persönliche Verfügbarkeit über Grund und Boden. Das Eigentum, und mit diesem das Erbrecht, die Verfügbarkeit über den Tod hinaus, hat darin seinen Ursprung. Im Römer wird der Mensch ganz Persönlichkeit. Sein Bewusstsein richtet sich auf ein Gegenüber, auf den anderen Menschen und auf die ihn umgebende Natur. Daraus begründet sich ein Verhältnis, das sich im Gegensatz zum alten Griechen in mehr distanziert-begrifflicher Art darlebt; er denkt rational aus sich heraus und macht sich dadurch erdentüchtig. Die «Organismen im Naturwachstum» Italiens und Siziliens, geomorphologisch den griechischen verwandt, sind nicht mehr ein geistdurchdrungenes Äußeres, das mit dem inneren Geisterleben zusammenklingt. Der Blick des Römers ist stärker auf geopolitische Interessen gerichtet, auf den Nutzen natürlicher Ressourcen unter imperialen Gesichtspunkten – sowohl in militärischer als auch in landwirtschaftlicher Hinsicht.






