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versteht sich von selbst, dass seitens der Klöster, Grundherren und aufstrebenden Städte das römische, das geschriebene Recht mehr und mehr diese gelebte Rechtsgesinnung unterwanderte. Auf dem Hintergrund des aus dem Volkstum herauswachsenden Geistes- und Rechtslebens gestaltete sich das Wirtschaftsleben instinktiv in Assoziationen aus.[1] Die Dorfschaften gruppierten sich in solcher Entfernung um den zentralen Markt, dass die Fuhrleute an einem Tag hin- und wieder zurückfahren konnten. Die Menschen in den Dörfern standen untereinander und zum zentralen Markt in einer solchen wirtschaftlichen Beziehung, dass der Austausch der Güter den Bedarf deckte zu Preisen, die den Lebensunterhalt der Bauern- und Handwerkerfamilien so lange sicherte, bis jeweils dasselbe Produkt wieder hervorgebracht war.

  1. Ebd., Vortrag vom 15. Oktober 1921, S. 86.