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In Mitteleuropa hat das Organismusprinzip dieser stürmischen Entwicklung noch lange standgehalten. Friedrich Aereboe (1865–1942), der Begründer der neueren landwirtschaftlichen Betriebslehre,[1] beschreibt um 1917 einen landwirtschaftlichen Betrieb als ein zusammenhängendes organisches Ganzes: «Ich [...] fasse das Landgut als ein untrennbares, organisches Ganzes auf und zeige, wie dieses Ganze unter dem wechselnden Einfluss äußerer und innerer Lebensbedingungen verschiedene Gestalt erhält und erhalten muss.» Er vergleicht «die organische Wesensart der Landgutwirtschaft» bezüglich der Gliederung in Betriebszweige mit dem «Tierkörper, der Herz, Lunge, Leber und andere Organe hat». Wie diese – je gemäß ihrer Aufgaben – zu einem übergeordneten Ganzen des Tieres in Beziehung stehen, so die einzelnen Zweige der Landwirtschaft zur Ganzheit des Hoforganismus. Aereboe erfasst den ökonomischen Beziehungszusammenhang eines Landgutes, so wie dieser aus intuitiv-instinktiven Bewusstseinsuntergründen entstanden war, erstmals in klaren, hellen Gedanken. Das Beziehungsgefüge, das er vorfand, war ihm eine unumstößliche Tatsache, die es in Gedanken zu durchleuchten und entsprechend betriebswirtschaftlich zu optimieren galt. Die Tatsache selbst, das Wesen des Ganzen, stellte er nicht in Frage.

  1. Friedrich Aereboe: Allgemeine landwirtschaftliche Betriebslehre, Berlin 1920.