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Der Umfang der Rinderhaltung richtet sich nach der Größe des Betriebes, nach seiner Naturbegabung im Hinblick auf die Klima- und Bodenbedingungen und damit nach der Düngebedürftigkeit sowie, in Graden, nach der Intensität der Bewirtschaftung. Maßgebend hierbei ist die betriebseigene Futtergrundlage, die die zur Verfügung stehenden Grünländereien an Wiesen und Weiden sowie den Feldfutterbau umfasst. Der Umfang des Letzteren ergibt sich aus der Gestaltung der Fruchtfolge im Ackerbau.