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In erster Annäherung zu diesem Zukunftsziel bietet der Staat die Rechtsform der gemeinnützigen Trägerschaft an. Sie ist darauf angelegt, dem Gemeinwohl zu dienen, und ist dementsprechend eingeschränkt auf definierte Zweckbestimmungen, die den Eigennutz ausschließen. Die Landwirtschaft fällt nicht darunter; ihr wird a priori unterstellt, dass sie gewinnorientiert, also eigennützig, arbeitet. Das trifft für den biologisch-dynamischen Landbau, der mit der Praktizierung des Organismusprinzips ernst macht und damit in hohem Grad dem Gemeinwohl dient, nicht zu. Nicht der Eigennutz des wirtschaftlichen Erfolgs, der Gewinnmaximierung, ist hier Triebfeder, sondern die Kulturleistung «der Bildung der Erde». Die Produktion von Lebensmitteln ist, wenn sie sich streng nach dem Organismusprinzip ausrichtet, immer gemeinwohlorientiert.






