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Größere biologisch-dynamische Betriebe haben sich vielerorts mit gemeinnützigen Einrichtungen zusammengeschlossen, z.B. mit solchen der Sozialtherapie und Heilpädagogik sowie mit solchen der Forschung und Ausbildung. Dies erlaubt, teil- oder ganzflächig den Grund und Boden in die Gemeinnützigkeit zu überführen. Die Hürden dazu sind aber nach wie vor sehr hoch und eine gesetzliche Neuordnung bezüglich einer dem Gemeinwohl dienenden Bewirtschaftung wäre dringend angesagt. Wo immer sich Menschen um der biologisch-dynamischen Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes willen zusammenschließen, entsteht die Kardinalfrage nach der Herauslösung (Befreiung) von Boden und Kapital aus alten Rechtsbindungen.