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muss aus dem Erleben des Geistig-Moralischen der Menschen zu einem gestaltenden Denken werden, zu einem, das in leibfreier Erkenntnis zu Urteilen kommt, die der geistig-moralischen Welt konform sind. Der Naturordnung ist die Notwendigkeit, das Gesetz, immanent; für die Sozialordnung muss sich in sinnlichkeitsfreiem Denken das Geistige erst im Erkennen zum moralischen Gesetz verdichten. Im gestaltenden Denken leuchtet die Zukunft in die Gegenwart, das Handeln selbst wird zukunftsgerichtet. Sich in der praktischen Zusammenarbeit dieser Tatsache bewusst zu werden, macht erst den Blick für den Weg frei, auf dem sich Schritt für Schritt eine landwirtschaftliche Betriebsgemeinschaft zur Handlungsfähigkeit und zur Selbstführung befähigen lernt. Sie wird damit zum Initialort eines Wirtschaftens zur Naturseite hin (im Sinne der Gestaltung des Hoforganismus) und zur Seite des sozialen Lebens; sie wird zum Ausgangspunkt eines solidarisch-assoziativen Wirtschaftens, das sich als autonomes Glied dem sozialen Organismus einfügt (Abbildung 10, S. 172). Das Wirtschaften gliedert sich in drei Funktionen: Erzeugung, Verteilung und Verbrauch. Das innerbetriebliche Wirtschaften hat die Deckung der Bedürfnisse der Erde, der Fruchtbarmachung des Bodens zum Ziel. Das geschieht z.B. durch die Erzeugung der hofeigenen Dünger, deren Verteilung über die Felder und deren Verbrauch durch die Pflanzen.






