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zwei voneinander ganz getrennte Dinge seien».[1] Das eine ist eine dem Geistesleben angehörige Frage, das andere eine dem Rechtsleben zugehörige. Wie alle Rechtsangelegenheiten kann Arbeit nicht mit einem Kaufpreis, z.B. Stundenlohn, bemessen werden. Arbeit ist keine Ware. In landwirtschaftlichen Betriebsgemeinschaften bietet sich die Möglichkeit, die Trennung von Arbeit und Einkommen ansatzweise einzuüben. Sie bietet sich dann an, wenn man sich der weitreichenden geistigen Dimension der Wesensgliederung des landwirtschaftlichen Organismus bewusst wird. So ist es die vordringlichste Aufgabe des Menschen und der Menschengemeinschaft auf dem Hof, sich darüber ins Bild zu setzen und dieses zum gelebten Impulsgeber der Arbeit zu machen. So ist es die Arbeit, durch die die im Geiste erfasste Organismusidee zum Kunstwerk im Lebendigen wird, das sich nach außen in eine Gestalt formt und nach innen in Organe gliedert.
- ↑ Rudolf Steiner: Ebd. – Siehe auch: Stefan Leber (Hrsg.): Das soziale Hauptgesetz, Beiträge zum Verhältnis von Arbeit und Einkommen, Stuttgart 1986, 280 S.






